Bestattungsarten

Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 60% liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.

Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.

Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).

Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.

Bestattungsarten

URNENWAHLGRAB
In einem  Urnenwahlgrab können mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Die Grabstätte kann bepflanzt werden.

RASENURNENWAHLGRAB
Es können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Größe der Grabplatte ist vorgegeben.

BAUMURNENWAHLGRAB
Hier sind zwei Urnengräber nebeneinander um einen Baum herum.  Die Größe der Grabplatte ist vorgegeben.

GÄRTNERGEPFLEGTES URNENWAHLGRAB
Es können mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Größe und Beschaffenheit des Grabmals ist vorgegeben. Das Grab wird von der ortsansässigen Gärtnerei über die gesamte Laufzeit gepflegt.

GÄRTNERGEPFLEGTES URNENWAHLGRAB IN EINEM GEMEINSCHAFTSGRAB
Diese Bestattung bietet die Möglichkeit zusammen mit anderen Angehörigen in einem gemeinsamen Grab zu ruhen. Das Urnengemeinschaftsgrab ist in vier Abteilungen unterteilt. In jeder Abteilung können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. An einer gemeinschaftliche Stele werden Namenstafeln angebracht.

GÄRTNERGEPFLEGTES URNENWAHLGRAB
In diesem Grab können mehrere Urnen bestattet werden. Die Größe und Beschaffenheit des Grabmals ist vorgegeben.

ERDWAHLGRAB
Ein Erdwahlgrab hat eine Mindestruhezeit von 20 Jahren und kann danach beliebig verlängert werden. Es können mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Die Grabstätte kann bepflanzt werden.

ERDWAHLGRAB mit Tieferlegung
Es können mehrere Verstorbene beerdigt werden. Sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen sind möglich. Je Grabstelle sind zwei Erdbestattungen und maximal 5 Urnenbeisetzungen möglich.

FAMILIENGRAB mit oder ohne Tieferlegung
Beim Familiengrab sind zwei Gräber nebeneinander. Es können mehrere Verstorbene als Erd- und Urnenbestattung beerdigt werden.

RASENERDWAHLGRAB
Dieses Grab besteht aus zwei Grabstellen, aus einer Erdbestattung und einer Urnenbestattung.

MUSLIMISCHES GRAB
Beerdigungen nach muslimischem Brauch von verstorbenen Erwachsenen und Kindern möglich. Die Grabstätte ist Richtung Mekka ausgerichtet. Für die rituelle Waschung des Leichnams werden Räumlichkeiten angeboten.

KINDERGRAB
Für ein verstorbenes Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres. Es ist eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung möglich. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahr und kann verlängert werden.

REIHENGRAB
In einem  Reihengrab kann nur eine verstorbene Person beigesetzt werden. Die Ruhezeit von 20 Jahren kann nicht verlängert werden.

ERDREIHENGRAB
Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Grabstätte kann bepflanzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit muss das Grab abgeräumt werden.

RASENERDREIHENGRAB
Es kann nur 1 Sarg beigesetzt werden. Die Größe und Beschaffenheit der Grabplatte ist vorgegeben.

URNENREIHENGRAB
Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Grabstätte kann bepflanzt werden.

RASENURNENREIHENGRAB
Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Größe und Beschaffenheit der Grabplatte ist vorgegeben.

BAUMURNENREIHENGRAB
Die Urne wird um einen Baum herum beigesetzt. Die Größe und Beschaffenheit der Grabplatte ist vorgegeben.

GÄRTNERGEPFLEGTES URNENREIHENGRAB UND URNENGEMEINSCHAFTSGRABFELD
Dieses Grab bietet die Möglichkeit mit anderen Verstorbenen zusammen zu ruhen. Als gemeinschaftliches Grabmal befinden sich Stelen, an denen die Namenstafeln angebracht werden.

ANONYMES URNENREIHENGRAB
Der Wunsch nach Anonymität wird respektiert. Es befinden sich auf diesen Gräbern keine Hinweise auf die Verstorbenen. Eine individuelle Kennzeichnung ist nicht gestattet.